Rechtsprechung
   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.01.2007 - L 7 R 377/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,31876
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.01.2007 - L 7 R 377/05 (https://dejure.org/2007,31876)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 24.01.2007 - L 7 R 377/05 (https://dejure.org/2007,31876)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 24. Januar 2007 - L 7 R 377/05 (https://dejure.org/2007,31876)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,31876) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - betriebliche Voraussetzung - Kreisbetriebe für Landwirtschaft - Instandhaltungsbetrieb - Produktionsbetrieb - Indizwirkung der Zuordnung eines Betriebes zu einer Wirtschaftsgruppe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zugehörigkeit der Kreisbetriebe für Landwirtschaft zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 07.09.2006 - B 4 RA 41/05 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.01.2007 - L 7 R 377/05
    Der Bundesgesetzgeber durfte an die im Zeitpunkt der Wiedervereinigung vorgefundene Ausgestaltung dieser Versorgungssysteme in der DDR ohne Willkür anknüpfen (BSG, Urteil vom 07. September 2006 - B 4 RA 41/05 R - mit Hinweis u.a. auf diese Rechtsprechung bestätigende Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts).

    Nach alledem hat der Umstand, dass es bereits ab dem fünfziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts keine MAS mehr gab, nicht wie vom Kläger gemeint zur Folge, dass an ihre Stelle nach dem am 01. August 1991 gültigen Bundesrecht nunmehr die KfL als am 30. Juni 1990 gleichgestellte Betriebe im Sinne des § 1 Abs. 2 2. DB treten, sondern die Gleichstellungsnorm ist am 30. Juni 1990 in Bezug auf MAS gegenstandlos gewesen (vgl. BSG, Urteil vom 07. September 2006 - B 4 RA 41/05 R).

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.01.2007 - L 7 R 377/05
    Entgegen der Ansicht des Klägers reicht es nach den Regelungen des Versorgungssystems der AVItech nicht aus, dass der Betroffene in "irgendeinem" volkseigenen Betrieb gearbeitet hat; es muss sich vielmehr um einen volkseigenen Produktionsbetrieb (Industrie oder Bauwesen) gehandelt haben (BSG, Urteil vom 10. April 2002 - B 4 RA 10/02 R; Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 41/01 R).

    Wie sich aus § 5 VO-AVItech und § 1 der 1. Durchführungsbestimmung zur VO-AVItech (1. DB) vom 26. September 1950 (GBl. S. 1043) ableiten lässt, sind "volkseigene Produktionsbetriebe" in § 1 Abs. 2 der 2. DB nur die VEB, die organisatorisch dem industriellen Produktionssektor der DDR-Planwirtschaft zugeordnet waren und deren Hauptzweck auf die industrielle Fertigung, Fabrikation, Herstellung bzw. Produktion von Sachgütern ausgerichtet gewesen ist (BSG, SozR 3-8570 § 1 Nr. 6; Urteil vom 10. April 2002 - B 4 RA 5/02 R).

  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77

    Unterhaltspflichtverletzung

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.01.2007 - L 7 R 377/05
    Eine Gleichbehandlung im Unrecht kennt die Rechtsordnung nicht (vgl. BVerfGE 50, 142, 166).
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 10/02 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - Beschäftigung in einem

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.01.2007 - L 7 R 377/05
    Entgegen der Ansicht des Klägers reicht es nach den Regelungen des Versorgungssystems der AVItech nicht aus, dass der Betroffene in "irgendeinem" volkseigenen Betrieb gearbeitet hat; es muss sich vielmehr um einen volkseigenen Produktionsbetrieb (Industrie oder Bauwesen) gehandelt haben (BSG, Urteil vom 10. April 2002 - B 4 RA 10/02 R; Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 41/01 R).
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 5/02 R

    Keine Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.01.2007 - L 7 R 377/05
    Wie sich aus § 5 VO-AVItech und § 1 der 1. Durchführungsbestimmung zur VO-AVItech (1. DB) vom 26. September 1950 (GBl. S. 1043) ableiten lässt, sind "volkseigene Produktionsbetriebe" in § 1 Abs. 2 der 2. DB nur die VEB, die organisatorisch dem industriellen Produktionssektor der DDR-Planwirtschaft zugeordnet waren und deren Hauptzweck auf die industrielle Fertigung, Fabrikation, Herstellung bzw. Produktion von Sachgütern ausgerichtet gewesen ist (BSG, SozR 3-8570 § 1 Nr. 6; Urteil vom 10. April 2002 - B 4 RA 5/02 R).
  • SG Nordhausen, 12.10.2005 - S 16 RA 1108/03

    Voraussetzungen für die Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zum

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.01.2007 - L 7 R 377/05
    Diese unterschiedliche Zuordnung entspricht - wie das SG Nordhausen beispielhaft für einen bestimmten KfL in einer Entscheidung vom 12.10.2005 (Az. S 16 RA 1108/03) nachgezeichnet hat - der Entwicklung der KfL in der DDR, welche zunächst als Reparatur- und Instandhaltungs-/-setzungsbetriebe für den Bereich der Landwirtschaft gegründet und entsprechend der Wirtschaftsgruppe 15489 (Reparatur- und Montagebetriebe des Straßenfahrzeug- und Traktorenbaus) zugeordnet worden waren.
  • BSG, 18.05.2015 - B 5 RS 5/15 B

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz;

    Darüber hinaus macht der Kläger geltend, die Vorinstanz habe seinen Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 62, 128 Abs. 2 SGG) verletzt, weil sie zur Verneinung der betrieblichen Voraussetzung "überraschend" das Urteil des LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 24.1.2007 (L 7 R 377/05 - Juris) herangezogen habe, ohne ihm vorher die Unterlagen aus diesem Verfahren zugänglich gemacht und Gelegenheit gegeben zu haben, sich hierzu zu äußern.
  • SG Neubrandenburg, 29.03.2007 - S 10 RA 334/03

    Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen

    Dem entspricht es, dass 1990 einige Betriebe nunmehr der Wirtschaftsgruppe 15510 (Landmaschinenbau) zugeordnet waren (vgl. LSG Mecklenburg-Vorpommern L 7 R 377/05, Urteil vom 24. Januar 2007 m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.06.2009 - L 21 R 609/08
    Bereits von dieser Zuordnung des VE Kreisbaubetriebes W geht ein gewichtiges Indiz dafür aus, dass es sich bei diesem Betrieb nicht um einen volkseigenen Produktionsbetrieb im Sinne der AVItech gehandelt hat (vgl. zur Indizwirkung der Systematik der Volkswirtschaftszweige ausführlich: LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 24. Januar 2007 - L 7 R 377/05 - JURIS Rn. 33 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht